On Celtic Married Clergy and Monastics

Verbreite die Liebe

Culdees’ Abbots, Priests, Monks and even Nuns were married in purity with periods of separation for their courses of services.

 

 

by Rev Dr Stephen MK Brunswick

This topic is validated by the records of Rome in protest against married Celtic Clergy being repugnant to their tradition (although the East also practiced it). However this article takes it a step further to prove it was the norm among the Monastics (including their leadership, the Abbots). We’ll get into not only the records demonstrating the marriages of the Monks and Abbots, but also the confirmed hereditary succession of the Abbacies to the kinfolk (family) of the founder. Such marriages were recorded into recent centuries in the institutes of the Black Friars at Armagh Ireland, proving the most independent Culdee practices (such as married priests, monks & clergy) remained there through the 15th Century when the Annals of the Four Masters were written. As this was also around the time of the full blown Reformation, the Neo Culdees took on other forms surrounding the church, while using the same authorized Orthodox liturgy (while not in communion with the Bishop of Rome).

Most of the world believes there was no resistance after the military subjugation was achieved under the authorization of the Papal Bull Synod of Cashel in 1172 A.D., but that could not be further from the truth. St Andrew’s and St Joseph’s Orthodox Church of the Culdees demonstrates 2,000 years of protected local practice that never was conquered. Some of this only recently is being recognized, restored and expanded. While many Clerics being non-combative (unlike those under the protection of the O’Neills of Armagh, Knights of the Scarlet Thread etc), these did enjoy the rank and position of our hundreds of Celtic churches across the continent Europe established and recognized as Celtic churches to this day, had no problem co-operating under for example the Benedictine order, which welcomed  a plethora of traditions and were orthodox with the East in good standing from before and after the Great Schism.  For the married clergy topic, the historian Venerable Bede made several such complaints. St Bernard had complained “they would allow no person to be promoted to the bishopric, excepting such as were of their own tribe and family.”

The Annals of the Four Masters (among other Irish Annals) show very long tables of the Coarbs of the Culdees. Several of these would be actual children, and others only spiritual children (see Appendix for the comparison document). Numerous Bishoprics(AKA Abbacies) of the Culdees could demonstrate a very long family succession. Several of these are recorded as passing down from father-to-son for upwards of 400 years unbroken, and the general practice demonstrated to be maintained for more than 1,000 years for all of Ireland. These same Irish Culdee founders went on to head other institutes as chief Abbot. For example at Glastonbury England(St Patrick) or at Iona Scotland(Columba), and so in these nations their successors are carefully listed (ie in the Monasticon and many others). These remained at least loosely compliant to those well established Irish rules of Culdee Monastic Coarb succession (ie of the family ties of the McNeil family as Abbots of Iona continued, and those leaders of Glastonbury predominately continued to be family of the line of St. Joseph of Arimathea for Glastonbury, as long claimed from the Welsh lines which continued in the Saxon and Norman intermarried branches also).

Rome’s complaints about this succession of the married clergy to their children are rampant. Papal Romists would love people to be unclear about the truth in this area, so this booklet was put together to set the records straight, at least as far as the ancient historical practices of the Celtic church. You’ll learn from this document that without a doubt, the most striking contrast between the Culdees and the church of Rome was that the Abbacies, Monestaries, Cathedrals (Bishoprics) and other churches were passed down hereditarily. You will also find today’s so-called “Orthodox” may also have things a little unorthodox compared to the older Orthodox quotations. The Bishopric of Armagh was often lambasted by Romists for the fact they (The great Primate See of Ireland, a Culdee independent establishment) could count at least 15 generations of it passing down hereditarily (father to son). However that’s just complaints from a dissenter. They hate to admit as our Culdee Irish annals demonstrate, it was in all the Irish churches the rule, and is clearly recorded to be practiced for more than 1,000 years.

The inheritance of an Irish(Culdee) Coarb was the rule that the next successor Abbot must be of the family (often called race or tribe)of the original school of the founder. In some circles this would mean taken from the local Clan or people. However in many cases it was literal father to son transmission. Often these didn’t even need to be ordained or consecrated into the office, as it was the law of the Coarb, and these ruled their dioceses with full support of the local and wider Celtic Culdees’ church.

There were many early Culdee founders of Glastonbury(St Joseph of Arimathea, St Patrick,  St Benigus of Armagh, St Columba, St David to name a few). The heritage of the Culdees, including the succession practice continued to be by blood at Glastonbury.  Glastonbury remained one of the most important Ecclesiastical Sees of the British nation, and so it was embedded with the Royal bloodlines. So many of the Royal families were Monks, and so thereby had a Culdee compliant influence. The earliest bloodlines of the first Culdees, as mentioned (for example Joseph of Arimathea or his great great grandson King Arthur of Wales) who were descendant of the Biblical Celtic/Galilean Judean house could pass down the inheritance via the female or male lines. These married with the earlier Judean (Zarah and Pharez lines) known as Irish and Welsh families who founded Glastonbury. The blood line passed down also when they intermarried with the Saxons(Scythian tribes of Israel), and also passed down when these intermarried with the Norman(Sicambrian tribes of Israel), keeping the original bloodlines going still with strong fresh stock of their kindred nations of the religion descending from the true Israel of God. In the rule St Benedict ordained (Rule, lxiv) this right was basically guaranteed, as it was defended by numerous monarchs, and Culdees’ church councils, that this rule of the Order of St Benedict should be followed ensuring that the Abbot should be chosen “by the general consent of the whole community, or of a small part of the community, provided its choice were made with greater wisdom and discretion.” The community being the Monks and families of the Monks themselves, of the local body. That is reiterated more precisely in the subsequent charters that guaranteed the same. The bloodlines of the Culdees were then protected, rather than have some foreign Romish superior installed (as was upheld as the rights of Glastonbury in dozens of charters). St Benedict’s order predated the great schism, and most agree is an Orthodox order. These rules provided a grace for the Culdees’ laws to continue, thus ensuring the Abbots were selected from the wider family ties in the region of the Abbey. This is exactly what was complained of by the Roman areas who didn’t have such pure strong ties to their origins, but would install unknown foreign Roman educated secular priests.

In this booklet we dive into several pieces of evidence that show married Clergy and even married Abbots and Monks (although with periods of separation) were commonplace. As the Culdees had a strong allegiance to the Scriptures, it makes sense why marriage was so central. The Bible tells us that marriage is a requirement for anyone to be an elder in the church, and of the priesthood:

Saint Paul the Apostle (Saul of Tarsus) was a validly married Pharisee himself, a son of a Pharisee who also kept this law blamelessly. He wanted all to be like him (married although consecrated dedicated to Christ, which will have periods of separation “for a time, that ye may give yourselves to fasting and prayer” 1Cor 7:5) Especially separate during the required ceremonial purity during priestly courses at the temple, or for seasons during ministry at the Hebrew altars around the world). As a Benjamite (not a Levite) he didn’t have to do as much regarding altars, and pointed to in Christ we have an altar of which the Levites historically weren’t allowed to eat at (Melchizedek table). However there are still  some regulations we can’t escape, laid out in God’s law that say could not become a church leader (OT and NT) if you weren’t married. This is reiterated throughout the New Testament under the requirements to become a leader in the church. It says priests and elders must be the husband of one wife, and rule their families well (ie 1Timothy 3:12 and Titus 1:6).

Monastery membership typically wasn’t a permanent lifetime vocation but was an intensive period of education and service. Many would either begin early in life as a Monk and later go into another office (often church related). Otherwise they would join as a Monk later in life when they had their children and were retiring.

Today’s Orthodox Church of the Culdees seeks to restore the purity God had originally ordained. We see that is done with proper New Testament Biblical church leadership (which was done by responsible married men). The Eastern Orthodox continue to ensure that their Pastors marry. Even Patriarch Celarius of Constantinople acknowledged that the Calvinist Protestants had become more Orthodox than Rome. Our wider Orthodox brothers may only have some disagreement whether Monasticism could have married leadership. For that reason we have compiled several of these references demonstrating that in the Celtic church it wasn’t a huge obstacle, and marriage often was encouraged among our Abbeys especially if you were to become an Elder.

Marriage helps encourage purity among the orthodox. Just look at all the sexual scandals plaguing the Roman Catholic church. If marriage was returned as a requirement as God ordained there would be none of those.

Marriage and succession of church office (property maintenance included) to family successors (as per laws of the Culdees) also increases the sincerity to the beliefs. Devotion is so greatly enhanced when you grow the next successors from the descendants of the families (of the original culture). Grandparents transmit beliefs better than any others. Imaging how much more integrity would be maintained when there is this layer of family ties to a church. You see how political representatives squabble when it’s an open election for anyone of any background from any community. When Rome installed people from any culture it also created issues, and most of all it created a “secular priesthood”. Sincerity of true beliefs would have prevented so much suffering from those scandals now plaguing the areas that have long been dominated by the Roman only version of the church.

As their church has been failing and are with shortages of priests, due to these scandals, so many popes have admitted they can re-admit married clergy. However it never goes very far towards implementation.

It is a concrete canon of the church that a Pastor must be married to one wife. Anything else needs to be brought before the church councils.

The O.C.C. is an authority with ecclesiastical responsibilities and obligations to re-correct rightly and canonically all debatable ordinations of the wider Orthodox Celtic Church(Culdees) descended congregations. After doing some research on our site you will find many of the first Century Apostles (and their direct assistants) officially were Culdees. Any church tracing back to the Celts and keeping an Orthodox liturgy (like the Book of Common Prayer) may be a candidate. We must return to the purity, re-establish, re-integrate and align to the Orthodox faith of our fathers.

A confederation of larger Orthodox bodies recognize, accept and defend our acts. The Primace of the Orthodox Church of the Culdees (Stephen MK Brunswick) represents (by Synodal decision) in office in defense(diplomatic) assistance of Christians in cases where they have been victims of damaging and intolerant acts of prejudicial discrimination against their freedom of beliefs, which may even be committed by renegade agents of government and society. He may circle the affairs of any branch, whether political, religious, or social organizations towards their suspected incompetence, and issue specific instructions towards the broader reintegration.

This booklet covers the lesser known history of our Celtic ecclesiology (governance) as it relates to marriage.

 

INHALTSVERZEICHNIS

– OUR HISTORICAL MARRIED ABBOTS –

– OUR CELTIC BANGORS, NOT ROMAN MONASTERIES –

– OUR MARRIED MONKS AND NUNS –

– OUR GENEALOGIES OF CELTIC MONASTIC FAMILIES –

– THE DANES LEFT OUR GLASTONBURY SEE ALONE –

- - OUR WELSH AND CELTO-SAXON KINGS PROTECTED GLASTONBURY - -

– OUR CULDEAN MISSIONS ABROAD –

– OUR HEREDITARY LEADERS –

Die verheirateten Äbte

In Primate Colton’s Visitation (1397) he travelled within the Culdees’ church at Armagh, to the domains of the most resistant Celtic Ecclesiastics, where any of Rome would fear tread.
He came deep into the heart of the Culdees jurisdiction to the domains of the McNeils at Derry. There he obtained and disclosed the ancient Celtic officials the Herenachs and Corbes were flourishing to that time, discharging their duties in every parish, and these proved that the Abbots of the old Columban foundation at Derry, the Black Chapel, as it was called, retained the ancient Celtic customs concerning married Clergy.
One example he detailed was in the marriage of Abbot Odo O’Dogherty to his wife Katherine. The public marriage was celebrated just a few days before he was elected Abott by his bretheren in the presence of the primate, and solemnly instituted into his office, and although they knew of his marriage, they did not find him any less fitted to bear rule over them.

The Irish Annals document extensively the married Abbots and their children succeeding them in office.

It was also well documented how Venerable Bede(672-735), and many others, complained against the Celtic married Monks in general. As quoted from Egberti Dialogus de Ecclesiatical Institutions Page 274 and Origines Anglicanae Page 127, we find several points.

Einer der wichtigsten Punkte, die auffallen, ist seine Aussage:

 

"Viele der Äbte waren verheiratete Männer".

Diese Worte "viele Äbte" sagen uns, dass dies nicht nur einige waren. Viele würden gerne glauben, dass Großbritannien tatsächlich nur zölibatäre Gemeinschaften hatte und dass diejenigen, die tatsächlich verheiratet waren, nur eine Ausnahme waren. Es war jedoch die allgemeine Regel in der keltischen Kirche, dass die „Abteien / Klöster“ (oder Bangors), die ebenfalls eine strenge Regel hatten, nicht mit Roms Version des Mönchtums übereinstimmten.

War Bede wirklich so ein Agent Roms?

One must realize these weren’t some exceptions, but Bede was indeed attacking the Celtic church overall. There are many proofs of this. He was an activist against the Celtic observance of Easter in favor of the Roman version. This was pivotal in determining his true allegiances within the church. Columbanus’ most epic fight against Rome was on this topic of Easter. Furthermore, Bede was the only English born priest to have ever been called a “Doctor of the Church”. While Bede did do many great things for the church, still others did much greater, without the Roman elevation.

Obwohl er als großer englischer Historiker angesehen wurde, sollten wir seine Aussagen als wahr ansehen

"Viele der Äbte waren verheiratete Männer".

In der Tat waren sie. Ob er damit einverstanden war oder nicht, spielt keine Rolle. Diese Aussage an und für sich spricht Bände. Er sagte auch, dass diese verheirateten Äbte gleichzeitig Militärkapitäne waren, während sie die Herrschaft über ihre Klöster hatten.

Bonwick schrieb in seinen "Irish Druids and Old Irish Religions":

„Ihr (der Culdees) bitterster Feind in frühchristlichen Tagen war der Ehrwürdige Bede, der ihren Anspruch auf Orthodoxie bestritt.
Aber da er ein Sächsischer und ein Priester unter römischer Herrschaft war, wurden seine Anschuldigungen leicht beachtet. Ihre Aufrechterhaltung eines erblichen Priestertums war nicht nur jüdisch, wie er vermutete, sondern von druidischem Mitgefühl. „

In Rawlinson’s “Antiquities of Glastonbury” we read on page 88 that in the time of Dunstan the Benedictine, that all the celibate Monks were taken out of Glastonbury Abbey and replaced with married Clergy. This is in agreement with the early Culdee founders’ ie Armagh Abbots in Ireland who graduated to be Abbots of Glasonbury had passed down their Monastic offices hereditarily as traced for more than 1,000 years as the norm all over Ireland. So “married Clergy and Monks” were synonymous terms at the Glastonbury Abbey. Although this may seem against Rome’s definitions, Glastonbury held a seniority in such matters to properly govern their autonomous religious houses, and were recognized as such throughout the regions that included Spain and France.

However, we must remind that as married Monastics there were ample practices (just as the Essenes / Israelites had) the most strict cleanliness/purity laws that were upheld by St Paul and the Orthodox.

 

Keltische Bangors unterschieden sich von römischen Klöstern

Bede ist eine Quelle vieler Informationen, die auf den Celtic Bangors (Monestaries) aufgezeichnet sind. Er wurde erst lange nach dem Schaden des römischen Mönchs Augustinus geboren.

Sie können über die großen lesen Massaker an Culdean Mönchen in Bangor is-y-coed dass Augustinus verwickelt war. Doch selbst für Bede war alles noch sehr offensichtlich, um den Unterschied zwischen einem römischen Kloster und einem keltischen Bangor zu erkennen und zu kennen. Bischof David von Wales (unser großer kuldäischer Heiliger) war Teil der heiligen Synode, zu der auch das Bangor is-y-coed Monestary gehörte. Er wurde als Erzbischof in Jerusalem geweiht und verbreitete die strengere israelitische (Essener) Version des Mönchtums, die Bestimmungen enthielt, die das Wachstum der Familie der Mönche erleichterten, und viele Nachkommen, wie in den „Walisischen Genealogien der Heiligen“ katalogisiert. auch bekannt als "der St. Ynys Prydain oder Stammbäume der Heiligen von Großbritannien". Die von Erzbischof David geweihten Bischöfe führten diese strengere Version des Mönchtums auch innerhalb der keltischen Bangors fort. Bede schwelgte fröhlich in der Schlachtung dieser Mönche, selbst von einem heidnischen nordumbrischen König Aethelfrith, da sie britische Christen waren und sich daher geweigert hatten, dem Rat des heiligen Augustinus zu folgen und Ostern nach dem römischen Kalender zu feiern. Bede war auch ein Geordie und daher natürlich mit den heidnischen Vorfahren seines eigenen Königreichs einverstanden.

Bis zum 12. Jahrhundert sehen wir, dass die römische Kirche so voreingenommen gegen das keltische (kuldäische) Mönchtum war, dass sie sich weigerte, zuzugeben, dass selbst St. Patrick oder Columba jemals Mönche waren!

Wie Bonwick in seinen "Irish Druids and Old Irish Religions" feststellte:

„Wenn St. Patrick, St. Columba und andere frühe irische Heilige wahre Mönche gewesen waren, warum sagte St. Bernard in seinem Leben von Malachy, Erzbischof von Armagh (1130 n. Chr.), Dass es bis zu diesem Zeitpunkt keinen Mönch gab In Irland. Columba brachte Culdeeism sicherlich aus Irland nach Schottland. Im Moor von Monaincha befinden sich zwei Inseln. Auf einem war ein Kloster oder Männer, deren Frauen die benachbarte Fraueninsel besetzten. “

Im 4. und 5. Jahrhundert sehen wir eine völlig andere Situation als das derzeitige Mönchtum, das wir heutzutage kennen. Kurz gesagt, jede Abtei (oder jedes Kloster) hatte ihre eigenen autonomen Regeln, die vorsahen, dass die Familien der Mönche separate Einrichtungen hatten. Dies ist in der römischen Version nicht ersichtlich, aber von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie unfruchtbar sind und nicht Gottes erstes Gebot halten, die Erde „vermehren“ und mit Nachkommen füllen (oder füllen).

Wir finden im keltischen Mönchtum, wie auch von Hardinge aufgezeichnet, dass die kuldischen Mönche immer ausgehen konnten, um ihr Land, ihre Frauen und Kinder zu besuchen. Nach ihrer Rückkehr nach Bangor folgte jedoch erneut eine sehr strenge Form des Essener Mönchtums. Sogar das Fehlen einer Fußwaschung könnte eine schwere Straftat bedeuten.

Der heilige Bernhard schrieb in seiner Vita (Lebensgeschichte) des heiligen Maleachi:

"Den Culdees in St. Andrews war es jedoch nicht gestattet, ihre Frauen in ihren Häusern zu behalten, nachdem sie dieses Kloster betreten hatten."

 

Wir können klarstellen, dass der „Eintritt in das Kloster von St. Andrews“ die Errichtung einer Ministerzelle innerhalb des Klosters beinhaltete. Da die Pflichten es erforderten, dass sie mit der Arbeit des Herrn in der Kirche beschäftigt waren, sollten sie sich nicht darum kümmern, die Frau zu Hause zu verfolgen. Auf jeden Fall gab es nicht genügend Quartier für sie, um lange im Kloster zu bleiben, aber Besuche waren zweifellos in Ordnung.

Das würde mit den regulären Reinheitsgesetzen aus dem ersten Jahrhundert übereinstimmen. Wir lesen über diese Praxis der ministeriellen Reinheit, wie sie von König David praktiziert wurde. Als seine Soldaten hungerten, erhielten sie eine einmalige Ausnahme, um das Brot der geweihten Priester essen zu dürfen, nur wenn sie nicht mit einer Frau zusammen waren (1. Samuel) 21: 5).

Wir wissen, dass dies auf das levitische Gesetz zurückgeht, zeremoniell bis zum Abend nach jedem Kontakt mit Körperflüssigkeiten zeremoniell unrein zu sein (3. Mose 15,18). Die zeremonielle Sauberkeit wurde von allen Gläubigen in jedem Haus praktiziert. Diese Gebote gelten nicht nur für die Häuser, sondern auch für die Ehrfurcht vor der Annäherung an das Heiligtum.

Wir sehen also, dass das Amtieren in göttlichen Zeremonien immer so verstanden wurde, dass es sowohl körperlich als auch innerlich in einem sauberen Zustand angegangen wird. Während einige es gesunden Menschenverstand nennen würden, ist es dennoch in den levitischen Gesetzen umrissen. Die besondere Sorge, dass der Klerus sauber ist, ist sehr richtig und biblisch, insbesondere was die ministerielle Verwaltung der Sakramente betrifft.

Das folgende Zitat gibt dieser Praxis mehr Licht. Alexander Myln, ein Prebendary-Beamter von Dunkenveld, sagte dies über die Culdees:

"Nach dem Gebrauch der Ostkirche hatten Frauen, die sich von ihnen enthielten, als sie an der Reihe waren, zu dienen." (MS. V. Dalrymples Sammlungen, S. 244.)

 

Athanasius (ca. 373) schrieb:

"Obwohl viele Bischöfe unverheiratet waren, waren viele Mönche Väter von Kindern, diese Dinge sind in Freiheit und es wird ihnen kein Verbot auferlegt ..." 

(Das vollständige Zitat finden Sie im folgenden Kapitel „Verheiratete Nonnen und Mönche“.)

Augustinus von Hippo (Nordafrika, um 430) verurteilte eine Gruppe von Ketzern, die den Namen „Apostoliker“ missbrauchten, weil sie arrogant waren, verheiratete Mönche zu exkommunizieren. Augustine schrieb das:

Unsere Mönche haben beide Länder behalten und waren verheiratet. “ (umschrieben)

(Das vollständige Zitat finden Sie im folgenden Kapitel „Verheiratete Nonnen und Mönche“.)

Der heilige Patrick, der kurz nach Augustinus lebte, hatte Glastonbury Berichten zufolge mit den Klöstern Ägyptens gleichgesetzt.

Williams schrieb in seinem Buch „Die kirchlichen Altertümer der Cymry: Oder die alte britische Kirche“:

Padrig (Saint Patrick) 385-461 n. Chr. Soll Bangor Wydrin (Glastonbury) in seinem Charakter den Klöstern Ägyptens ähnlich gemacht und sein erster Abt geworden sein. Unter ihm wurde es weiter bereichert mit Land und Besitz, den Gaben von Königen und Fürsten. (MS. Libell. De reliquis coenobii Glaston. Circa tem. R. Henrici III. Skript. Johan. Tinmuthensis in Vita Patricii. Tabula Magna Glastoniens. MS. in Bibliotheca Collegii S. Trinitatis. Cantabrig. & c. Apud Usher, S. 56, 58)

Während Roms Mönchtum viele Jahrhunderte brauchte, um sich zu verfeinern und zu entwickeln, blühte die keltische und östliche Kirche. Die Mönche besaßen nicht nur Land, sondern hatten auch viele Kinder, die ihnen folgten, wie Augustinus die damals praktizierten ägyptischen (östlichen) Kirchen beschrieb.

In der Ostkirche werden zahlreiche walisische Heilige aus der Zeit vor dem 6. Jahrhundert verehrt. Sie können bei uns den umfangreichen Kalender von mehreren hundert keltischen Heiligen auf der Insel anfordern, der vor der Ankunft des römischen Augustinus lag.

Glastonbury, wie es auf der ganzen Welt bekannt ist, war der „Brunnen und Ursprung aller Religion“, die erste oberirdische christliche Kirche, die in der Welt legal gegründet wurde, hatte diese ältere Schule der Propheten. Da viele der ursprünglichen heiligen Apostel aufgenommen wurden, wäre es für alle ratsam, eine gründliche Analyse der walisischen Praktiken durchzuführen. Einige würden sagen, dass sie den „Wüstenvätern“ vorrangig gleichkommen. Andere werden sagen, dass sie für unseren Glauben eine weitaus größere Bedeutung haben. Wir in der orthodoxen Kirche der Culdees sind eine der wenigen Kirchen, die unseren Vorrang vor den keltischen Definitionen haben. Während Rom Glastonburys Vorrang nie vollständig nachgab, gaben viele andere Nationen Glastonburys Vorrang nach.

Innerhalb der Kirchen der Welt gab es zahlreiche Anerkennungen, dass sie Glastonbury in Bezug auf die Antike und den Vorrang nachgeben würden.

Auf der Synode von Pisa im Jahr 1409, dem Konstanzer Konzil im Jahr 1417, der Synode von Siena im Jahr 1424 und dem Konzil von Basel im Jahr 1434. Es bestand Einigkeit darüber, dass die Kirchen Frankreichs und Spaniens in Bezug auf die Antike nachgeben müssen von Großbritannien.

Dies war die einzige Grundlage dafür, dass Glastonbury die erste Kirche der hebräischen Apostel Christi war.

Wie wir lesen, mochte der römische Agent Bede nicht die Tatsache, dass Culdean Mönche verheiratet waren und Land behalten und erben würden und dass viele das Land ihren Söhnen oder Töchtern hinterlassen oder verleihen würden.

Glastonburys Kloster war im Altertum als BANGOR WYDRIN (auch Ineswitrin oder Ynys Witrin geschrieben) bekannt.

Die Äbte von Glastonbury konnten nach zahlreichen Urkunden, die von frühester bis spätester Zeit bestätigt wurden, nur aus ihrem eigenen Körper ausgewählt oder gewählt werden. Nur aus dem Ausland konnte man angefragt werden, wenn es nicht einmal einen in ihren Reihen gab, selbst den niedrigsten und jüngsten, der in der Lage war, die Position zu erfüllen. In Glastonbury wurden Installationen einer römischen Erbschaft unmöglich gemacht, und keine konnte den Bischöfen der umliegenden Gebiete unterworfen werden. Diese Angelegenheiten wurden von zahlreichen Königen in Vereinbarungen mit den Äbten bestätigt, ratifiziert und verteidigt. Volle Souveränität und Autonomie in säkularen Angelegenheiten der Region waren den Äbten und Mönchen inhärent.

BANGOR WYDRIN (Glastonbury) war eine angesehene Einrichtung, wie aus der folgenden Triade hervorgeht:

„Die drei Hauptchöre der Insel Großbritannien; -Bangor Illtyd Varchawg in Caer Worgan; Cor Emrys in Caer Caradawg; und Bangor Wydrin auf der Insel Avallon; und in jedem dieser drei Bangors waren zweitausendvierhundert Heilige, das heißt, einhundert waren abwechselnd jede Stunde beschäftigt, Tag und Nacht, um das Lob und den Dienst Gottes zu feiern, ohne Ruhe, ohne Unterbrechung. “

 

Die britischen Traditionen beziehen sich auf den Ursprung des College in Glastonbury bei Elvan. Nach Wilhelm von Malmesbury existierte hier in der frühesten Zeit des Christentums eine ähnliche Einrichtung wie die vorgenannte, bestehend aus zwölf Mitgliedern, die mit zwölf Mitgliedern und zwölf Teilen Land ausgestattet war. Dies blühte nicht lange; Wir werden jedoch darüber informiert, dass es in der Regierungszeit von Lleirwg von Dyvan und Fagan mit Zustimmung und Autorität des Monarchen, der seine alten Urkunden bestätigte, in seine ursprüngliche Position zurückversetzt wurde.

Padrig (Patrick) soll Bangor Wydrin (Glastonbury) in seinem Charakter den Klöstern Ägyptens ähnlich gemacht und sein erster Abt geworden sein. Unter ihm wurde es weiter bereichert mit Land und Besitz, den Gaben von Königen und Fürsten. Viele Eingeborene, deren Namen heute verloren sind, folgten ihm in seiner Würde nach, bevor die Institution schließlich in die Hände der Sachsen überging.

Nach den Aufzeichnungen von Glastonbury besuchte Dewi (David) die Insel mit sieben Suffraganen, um die alte Kirche zu weihen. Ein anonymer Autor seines Lebens sagt ausdrücklich, dass er das Kloster „gegründet“ hat; Während der Verfasser von „Brut y Twysogion“ sicher ist, dass Ivor im Jahr 683 aus Dankbarkeit gegenüber dem allmächtigen Gott für die Siege, die er über seine Feinde errungen hatte, „das große Kloster auf der Insel Avallon gemacht hat“. Solche Aussagen wurden jedoch zweifellos aufgrund einer vagen Kenntnis über die Art der Dienstleistungen gemacht, die diese Personen für die Einrichtung erbrachten. Seine Begabung wurde durch König Arthur erweitert, der auch mit seiner Frau Gwenhwyvar in seinem heiligen Boden begraben wurde.

Bangor Wydrin wurde den einheimischen Briten unter Ina, dem König der Westsachsen, entrissen. 721 n. Chr.

 

 Verheiratete Mönche und Nonnen

Das Folgende stammt aus Kapitel 3 von „Die alten britischen und irischen Kirchen: Einschließlich des Lebens und der Arbeit von St. Patrick“ von William Cathcart Pub. 1894:

Verheiratete Mönche und Nonnen.

Viele der frühen Mönche und Nonnen heirateten - sie lebten in ihren eigenen Häusern - diese Personen führten ein strengeres Leben als andere in ihren gewöhnlichen Wohnungen - sie gaben viel Zeit für Andachten und Bibelstudien - so war der Kurs von Pelagius - Bingham über verheiratete Mönche - Athanasius über Mönche, die Väter von Kindern waren - Augustines Aussage - Viele der St. Patrick's Mönche und „Jungfrauen Christi“ waren zweifellos verheiratet - widmeten viel Zeit dem Lesen der Schrift - führten wahrscheinlich sehr ausführlich Hüttenbibelschulen durch - Es gibt keine Beweise dafür, dass Patrick jemals ein Kloster gegründet.

COLLIER schreibt: (1)

Diese wurden zu Pelagius 'Zeiten [zu Beginn des fünften Jahrhunderts] in Rom Mönche genannt, die kein Amt in der Kirche hatten, sich jedoch aus den üblichen Beschäftigungen der Welt für Religionswissenschaft und Andacht zurückzogen. So gesteht Garnerius, dass Pelagius kein anderer Mönch war als die sogenannten, die ein strengeres Leben führten als andere in ihren eigenen Häusern. Die Hauptbeschäftigung dieser Personen war neben ihren Andachten das Studium der Schrift, wie aus Jeromes Briefen hervorgeht; und hier pflegte eine Person von besonderer Bedeutung seine Jünger (aus der Bibel) zu unterweisen. Dies war Jeromes Praxis in Bethlehem. Dieses Büro trat Ruffinus Pammachius und Melania und ihrer Familie gegenüber auf. Und Pelagius in Rom auch. Unter dieser Anstellung schrieb er seine kurzen Kommentare zu den Paulusbriefen und seine Briefe an Melania und Demetrias.

Dies ist das Zeugnis aller wissenschaftlichen, unparteiischen Historiker. Dieser große Schüler der Altertümer der Kirche Christi, Joseph Bingham, schreibt: (2)

Aus den ausdrücklichen Worten von Athanasius und Augustinus geht so viel hervor, dass einige zu ihrer Zeit Mönche hießen, die verheiratete Männer waren und Güter besaßen. Wenn Athanasius an Dracontius, einen Mönch, schreibt, um ihn zu überreden, ein Bistum anzunehmen, dem er abgeneigt war, weil er dachte, es würde nicht mit seiner asketischen Lebensweise bestehen, verwendet er dieses Argument: „Sie können immer noch danach Sie werden zum Bischof gemacht, hungern und dürsten mit Paulus und verzichten mit Timotheus auf Wein und fasten häufig, wie es der heilige Paulus gewohnt war. Viele Bischöfe sind nicht verheiratet; und andererseits sind viele Mönche die Väter von Kindern; Sie können auch Bischöfe finden, die Väter von Kindern sind, und Mönche, die nicht so sind; Geistliche, die essen und trinken, und Mönche, die so schnell sind. Denn diese Dinge sind frei und kein Verbot ihnen auferlegt; Jeder trainiert sich nach Belieben. “ Aus diesen Worten von Athanasius (der 372 n. Chr. Starb) geht hervor, dass die Regeln des Klosterlebens noch niemanden dazu zwangen, auf seinen Besitz oder einen verheirateten Staat zu verzichten, aber er könnte beides verwenden, wenn er will, ohne kirchliche Kritik. Und obwohl der Fall bei einigen Mönchen vor der Zeit des heiligen Augustinus ein wenig geändert wurde [er starb 430 n. Chr.], Behaupten andere sich ihre alten Privilegien, denn der heilige Augustinus schrieb gegen die Ketzer, die sich „Apostoliker“ nannten : "Sie nahmen diesen Namen arrogant an, weil sie alle aus ihrer Gemeinschaft ablehnten, die entweder Frauen oder Güter hatten, von denen die katholische Kirche viele hatte, sowohl Mönche als auch Geistliche."

Augustine starb, als Patrick ungefähr vierzig Jahre in Irland gearbeitet hatte. Er war der einflussreichste Mann im Christentum; oder das war seit den Tagen der Apostel darin gewesen. Er war so ein Freund des Mönchsystems, dass er diese Art des Lebens unter den Geistlichen von Hippo einrichtete, indem er „das Bischofshaus zu einem Kloster von Geistlichen machte“, wie er sagt. Und doch verurteilte der größte Theologe des christlichen Zeitalters während Patricks Dienst in Irland die ketzerischen „Apostoliker“, weil sie die „vielen Mönche und Geistlichen der katholischen Kirche, die entweder Frauen oder Güter hatten“, exkommuniziert hatten.

Bingham fügt bescheiden hinzu: (3) "Damit zumindest einige Mönche noch die Freiheit hatten, sowohl einen ehelichen Staat als auch eigene Besitztümer zu genießen, ohne dass in der katholischen Kirche Amtsenthebung oder Gelübdebruch begangen wurde." Diese Mönche mit Ehefrauen und Eigentum führten natürlich „ein strengeres Leben als andere in ihren eigenen Häusern“.

St. Patrick spricht in seinem „Geständnis“ freudig von den in letzter Zeit götzendienerischen Iren, „die das Volk des Herrn geworden sind“. "Söhne der Schotten [Iren] und Töchter von Häuptlingen gelten als Mönche und Jungfrauen Christi." Patrick schreibt in seinen kleinen Werken kein Wort über ein Kloster oder ein Kloster oder über eine besondere Residenz für eine beträchtliche Anzahl von ihnen. Diese Personen lebten in Irland, da viele von ihnen zunächst anderswo lebten, in ihren eigenen Häusern, oft verheiratet und sich nur durch besondere Weihe an Gott von anderen Christen unterschieden.

An bevölkerungsreichen Orten, an denen die Christen zahlreich waren, können wir uns vorstellen, dass diese Liebhaber der Bibel zehn oder zwölf kleine Unternehmen bilden, von denen jedes eine Familie und ihre eingeladenen Gäste besucht und ihnen das Buch Gottes vorliest und erklärt. und setzen Sie diese Bibellesen an geeigneten Stellen an Teilen eines jeden Tages in der Woche fort. Und wir können annehmen, dass sie auch ein tägliches Bibel- und Flehentreffen zu ihrem eigenen Vorteil in den Wohnungen des anderen hatten. Wir können ein gewisses Maß ihrer Angst nachvollziehen, da sie sehr häufig Gott anflehen, dass sie als wahre Jungfrauen und Mönche Christi gehalten werden und nicht hauptsächlich als Schätze von Ehemännern oder Ehefrauen; oder die Sklaven von Mammon oder Vergnügen.

Diese hingebungsvollen Jünger - „lebendige Opfer“ für den von Christus erbrachten edlen Dienst bei der Evangelisierung Irlands und beim Aufbau von Patricks Konvertiten im Schriftwissen; ein Dienst, der umso wertvoller ist, als es kaum Kopien des göttlichen Wortes und der Menge gibt, die nicht lesen konnten. Es gab zweifellos eine Anzahl von verheirateten und alleinstehenden Personen unter diesen speziell geweihten Helfern des Apostels von Irland, so wie der heilige Augustinus, der während eines Teils von Patricks irischer Arbeit schrieb, von „vielen Mönchen und Geistlichen der katholischen [universellen] Kirche spricht, wer hatte entweder Frauen oder Nachlässe. " St. Patricks Mönche und Jungfrauen Christi, verheiratet oder unverheiratet, waren Teile der „Braut, der Frau des Lammes“, für die ihr himmlischer Ehemann der Häuptling unter zehntausend und insgesamt liebenswürdig war.

1. Colliers "Kirchengeschichte", Vol. I., p. 95.

2. „Altertümer der christlichen Kirche“, Buch VII., Kap. 2 Sek. 6.

3. Binghams "Altertümer der christlichen Kirche", Buch VII., Kap. 2 Sek. 6.

 

Genealogie keltischer Klosterfamilien

Laut Saint Paul könnten Sie in keiner Kirche Ältester sein, wenn Sie nicht „der Ehemann einer Frau“ wären. Innerhalb des hebräischen Gemeinwesens der Culdees war es auch seit langem bekannt, dass man in keiner Kirche Ältester sein kann, wenn man nicht verheiratet ist. Wenn sie in ihren Ausbildungsjahren nur als unverheirateter Mönch gelebt hätten, wäre es schwierig gewesen, dies zu erreichen. Innerhalb des Culdee wurde lange ermahnt, dass die Bistümer sogar in St. Andrew's vom Vater an den Sohn weitergegeben wurden. Während die Mönche von Glastonbury Teil dieses größeren hebräischen Ordens der Culdee waren, waren sie nicht alle Priester. Es wird berichtet, dass die meisten Mönche Propheten waren, was nach hebräischem Recht auch erblich ist und als „Söhne der Propheten“ usw. bezeichnet wird.

In unserer längeren Geschichte der keltischen Heiligen, der „walisischen Genealogie der Heiligen“ usw. gibt es zahlreiche Beweise dafür, dass keltische Mönche ihre Söhne als Nachfolger haben. Die keltischen Klöster oder „Bangors“ (wie sie auf Walisisch genannt werden) hatten oft viele Generationen von Söhnen nacheinander.

Jamison schrieb in seinen „Ancient Culdees“ in Kapitel 2:

"..Wie die Priester unter dem Gesetz (Rabbiner), wurden sie durch Erbschaft gefolgt"

"..In der Kirche von Saint Andrews kamen die Culdees erblich ins Büro"

"Die Culdees of Ireland praktizierten Erbfolge, das Bistum Armagh konnte fünfzehn Generationen demonstrieren."

 

Viele beziehen sich gerne auf Gildas. Der berühmte britische Mönch Saint Gildas hatte mehrere Kinder in England und Frankreich. Drei von ihnen wurden Äbte, und Gildas 'Vater war auch Abt. Gildas gründete und leitete Monestaries in beiden Ländern. Nach seiner Missionstätigkeit in der Bretagne zog er sich später zurück, um die Mönche in Glastonbury zu führen. Unter seinen mehreren Söhnen waren Peirio, Cenydd, Noethon und Tydecho. Sein Sohn Saint Neothon leitete auch die Klöster von Llantwit und Llancarfan und wurde von seinem Sohn Cynddilig abgelöst.

Like many other Abbeys, the Culdee Abbacies passed from father to son. Of course, like all priestly installations, those who would perform the daily ceremonies had to follow a more rigid ceremonial purity. This is cataloged by Hardinge in his history of “the Celtic Church in Britain”. As Glastonbury was founded in the First Century by Hebrew Priests and Apostles, it remains a good example of these rules.

Die Mönche von Glastonbury wurden in ihrer Jugend oft nur für kurze Zeit an dieser heiligen Kultstätte erzogen. Andere, wie viele verheiratete Könige, beschlossen, sich dort zurückzuziehen. Generation um Generation waren kuldäische Familien ausgebildet worden und hatten dort im Priestertum gedient.

In den "Antiquities of Ireland" (1804) von Ledwich lesen wir mehr über die strengen Reinheitsgesetze, die in den Seiten 111-112 praktiziert wurden.

„Es würde dem Thema Unrecht tun und diese kleine Geschichte unvollkommen lassen, einige Praktiken der Culdees wegzulassen, die Beachtung verdienen. Sie sowie die Britische Mönche unterstützten sich durch die Arbeit ihrer Hände. Darin ähnelten sie ihren Archetypen des Ostens. Die Culdees waren verheiratet, aber als sie an die Reihe kamen, um zu amtieren, lebten sie nicht mit ihren Frauen zusammen. Nach dem 28. Kanon des Afrikanischen Kodex sind Subdiakone, die mit den heiligen Geheimnissen, Diakonen, Priestern und Bischöfen umgehen, angewiesen, sich ihrer Frau zu enthalten. Mit Begriffen, wie sie im 13. Trullan-Kanon erklärt werden, sind die Zeiten ihres Dienstes gemeint; oder wie der alte Scholiast am 3rd African versteht es einige Zeit vor und nach dem Eucharistie. Eine Praxis, die von Ägypten zu den Juden abgeleitet und von ihnen von Christen adoptiert wurde. Das Zölibat war in den ersten 300 Jahren der Kirche unbekannt.

Northumberland wurde von irischen Culdees konvertiert: 950 veröffentlichten die Priester dieses Landes Kanons; Einer war: "Wenn ein Priester eine Frau entlässt und eine andere nimmt, lass ihn ein Anathema sein!" Hier fällt die Kritik auf zweite Ehen. Die Culdees in St. Andrew's waren mit dem Jahr 1100 verheiratet. “

Es gibt einige Spekulationen, ob „Columbanus der Jüngere“ tatsächlich der Sohn des Heiligen Columbanus war, der zusammen mit ihm auf den Kontinent segelte. Um zu beweisen, dass die Geistlichen verheiratet waren, müssen wir uns nur auf die Zeit vor dem „Großen Schisma“ konzentrieren. Wir wissen noch heute in der Ostkirche, dass alle Geistlichen verheiratet sind. Als die östliche und westliche Kirche noch eine war, war klar, dass zumindest reguläre Priester verheiratet waren.

While there has always been autonomy for the local Monasteries, even Benedictine Monks had largely been married(at least at some point in their life, and not interfering with their ceremonial duties). This was even moreso at Glastonbury, with the many independence charters showing they are not under Roman Bishops’ jurisdictions at all. The church at Glastonbury was established by the Saint Joseph the Culdee in the first century. He himself was a member of the Sanhedrin at Jerusalem. Jerusalem Bishops later consecrated Saint David of Wales who rebuilt upon the church he built.

Centuries after St. Dunstan had died we have the Roman Catholic church saying that St Dunstan converted the Abbey to the Benedictine Rule. Their historians only want to give the Rule of Columbanus (Culdees) about half the standing of St. Dunstan. Whether he had successfully converted Glastonbury into a Benedictine Abbey is a moot point on the subject of married (though solo) Monks. The Romists themselves say Rule of Columbanus was sometimes complimented with a mixture of Benedictines. So while Benedictines would have been welcomed in most other times, during the life of St Dunstan that was hardly the case. The Benedictine reformer St. Dunstan was banished twice from Glastonbury (before he even became a Benedictine). However, he never changed the Hebrew policy of married Clergy. In any case, the only effect he may have had was encouraging a larger protest against celibacy within Glastonbury and England.

Die Lücke von 500 Jahren nach dem großen Schisma ist voll von Dokumenten, die den Schutz vor den Königen von England belegen, sowie dem Papst, der das Recht der Abtei von Glastonbury auf Unabhängigkeit von allen Autoritäten der Bischöfe von Rom bestätigt. Während die Herrschaft von Saint Dunstan auf einmal vorherrschte, gibt es keine wirklichen Bestätigungen, dass verheiratete Mönche jemals zu irgendeinem Zeitpunkt entfernt werden könnten.

Während im 15. Jahrhundert Priester für das Predigen gegen das Zölibat in der Schweiz gemartert wurden, behauptete sich Glastonbury auch gegen alle Formen des äußeren Einflusses. Bereits im 16. Jahrhundert schaffte Heinrich VIII. Alle Klöster in England ab. Die epischen protestantischen Kriege zwischen der Schweiz und Luther waren die Grundlage für die Reaktion auf das Martyrium der zwinglischen Priester, die vor verheirateten Geistlichen predigten. Glastonbury musste wegen der vollen Autonomie und der Rechte, die sich für die Glastonbury-Mönche erstreckten, keinen heftigen Widerstand gegen Rom leisten.

Im Altertum waren nur die Eunuchen absolut zölibatär! Diese wurden von Geburt an oder nach Wahl kastriert.

 

Die Dänen ließen Glastonbury allein

Glastonbury’s Cathedral (AKA New Jerusalem) was four times bigger than Constantinople’s. It was far more visited and held in prestige so far as to be called the world over as “the Second Rome”, “the most hallowed ground on earth”, “The Sacred Isle”, “The Motherland”, “the Old Church”, “the Mother of Saints” , “the Cradle of Christianity”, “Built by the Hands of God Himself”“the fountain and origin of all religion”, “built by the hands of Christ Himself (- Augustine’s own admission in the face of the witness of the thriving Orthodox anti-Roman Celtic church at his arrival)”. However, it seems the courageous Viking Goth Danes didn’t have as much courage as Henry VIII (who dared destroy this great Celtic headquarters of Christendom)!

St. Dunstan war im Jahr 988, 32 Jahre nach seiner Verbannung aus Glastonbury, gestorben und in Canturbury begraben worden. Die Dänen hatten nach einer schnellen Invasion Canterbury zerstört, und von Kent nach London wurden die Einwohner ermordet, gefoltert, geschlagen oder an die Sklaverei verkauft und ihre Gebäude verbrannt. Sie griffen hauptsächlich die römischen Institutionen an, die die Engländer hassten. St. Alphege, der wichtigste Erzbischof, der Dunstans Kult förderte, wurde 1012 inhaftiert, gequält und schließlich ermordet. Glastonbury war jedoch bald das einzige unberührte Geld und hatte die einzigen respektablen Strukturen übrig. Von den 8.000 Benediktinermönchen überlebten nur 800 diese „Revolution“, und diese wurden misshandelt. Die Culdees der Zeit waren keine Benediktiner. Es gab keinen Widerstand gegen die Dänen.

Canute stammte aus einer langen Reihe von Judah Kings und führte das ein, was wir als „Dänengesetz“ kennen, das heute noch existiert. Es ist die Grundlage des Common Law, der Magna Carta und sogar der US Bill of Rights. König Canute, der Glastonbury ehrte, erteilte den Mönchen die Erlaubnis, die Überreste von König Ironside von Wessex und St. Dunstan wegen ihrer großen Liebe zur Abtei nach Glastonbury zu verlegen.

Der Hofbischof des dänischen Königs Knut (oder Canute) der Große war Sigfrid, ein Mönch von Glastonbury.

1032 kam König Canute der Däne mit Erzbischof à † thelnoth von Canterbury nach Glastonbury, um am Grab des Königs Edmund Ironside von Wessex zu beten, den er seinen Bruder nannte, und gab dort eine sehr reiche Palette, um auf König Edmunds Grab zu liegen , bestickt mit Äpfeln aus Gold und Perlen; und bestätigte gleichzeitig alle Privilegien, die seine Vorgänger diesem Kloster gewährt hatten.

 

A Chapter taken from our booklet on Celtic Ecclesiology, the Married Abbots and Clerics of the Orthodox Culdee.

Full text is found at https://celticorthodoxy.com/2017/05/glastonbury-married-cleric-monks/

Welsh and Celto-Saxon Kings Protecting Glastonbury

Peace to their shades! the pure Culdees
Were Albyn’s earliest priests of God,
Ere yet an island of her seas
By foot of Saxon monk was trod.
– from Thomas Campbell’s “Reullura”

In accordance with the British predecessors the early Saxon Kings are well recorded as protecting the independence of Glastonbury. In AD 712 King Ina married Guala, the Welsh representative of the last king of Wales, Cadwalader. He had made it law that both Royal houses should only marry the other (so both lose their recent identity to be one back with their original True Israel Goth/Scythian tribe). From then forward the Nobles and the people are known as Celto-Saxon.

Further background on the subject of married Monks may be gleaned from information on the last several Saxon Kings (who were all Monks of Glastonbury Abbey):

König Athelstan war in den letzten drei Jahren seines Lebens Mönch in Glastonbury, und für diese Zeit war es das Hauptquartier seines Hofes.
König Edmund trat die Nachfolge seines Bruders Athelstan an und trat auch als Mönch in Glastonbury ein. Er behielt oft seinen Hof in Glastonbury und verbannte St. Dunstan von seinem Hof, um ihn später nicht nur wieder hereinzulassen, sondern ihn zum Abt zu wählen. Dunstan verdrängte nie einen der verheirateten Priester, obwohl er ein Zölibat war. König Edmund wurde 946 in der Nähe von Glastonbury ermordet.

Sein Sohn König Edwy (wie in Haydns Liste der Könige und Königinnen von England laut Edmunds Tortur die härtesten Worte gegen St. Dunstan hatte?) Und dass dieser König ihn nicht nur verbannt, sondern St. Dunstan verboten hatte, zwang ihn, zum Hof seines Verwandten Arnulf, Graf von Flandern, zu fliehen. Dort betrat er ein Benediktinerkloster in Gent. Das war der Beginn der neuen Schule von St. Dunstan als Benediktiner. Innerhalb von zwei Jahren war König Edwy tot, nachdem sich ein Großteil Englands gegen ihn auflehnte und Edgar King erklärte.

A charter of (Celto-Saxon / Royals who married into Celtic family) King Inna of England described our ancient See as,

Ecclesia Britannia prima et fons et origo totius religonis. (Die erste Kirche der Bretagne und der Brunnen und Ursprung aller Religionen.)

It was in 725 AD that King Inna of England carried his charter with Glastonbury to Pope St. Gregory II at Rome, who confirmed this independence not only to be valid, but to be for all successors for perpetuity. (He was not the first of course, as this was re-iterating what his predecessors had elaborated.)

Within this charter King Inna recognized all past rights of Glastonbury from all his predecessors (see document 130 Saints before Augustine in Britain for many references to earlier decrees of Kings). King Inna again reiterated the many exemptions and rights of the Glastonbury Monks (Culdees) In relation to the matter of Papal Apostolic Succession, it is relevant that they had re-ratified the independence of Glastonbury from all Bishops.

One example of predecessors was well known by the exploits of the Archbishop Saint David of Wales (consecrated at Jerusalem) had codified into the monumental cathedral which stood from 546AD till the destruction by King Henry VIII, his pillar and brass tablet remained standing. The tablet is preserved to this day in a good state. It reads (as Sir Henry Spelman described in his book “Concilia”) “The first ground of God, the first ground of the saints in Britain, the rise and foundation of all religion in Britain, and the burial place of the Saints.”)

King Arthur, and many other Saintly Royals and Priests were buried at Glastonbury. Part of this tradition is recorded in the lives of the Culdees’ Saint Patrick and Saint Columbanus.

John of Glastonbury and William of Malmesbury had access to the vast libraries of Glastonbury Abbey (larger than Constantinople) that were later burned by Henry VIII. Before these were destroyed, it was accepted the world over to be indisputable factual records that King Arthur was descendant of Joseph of Arimathea. These two scholars had copied the genealogy of King Arthur back go Joseph of Arimathea as,

Helaius, Nepos Joseph, Genuit Josus, Josue Genuit Aminadab, Aminadab Genuit Filium, Qui Genuit Ygernam, de qua Rex Pen-Dragon, Genuit Nobilem und Famosum Regum Arthurum, per Quod Patet, Quod Rex Arthurus de Stirpe Joseph abstammen.

(more manuscripts aso confirming the Joseph of Arimathea story may be found at https://celticorthodoxy.com/2019/12/numerous-ancient-manuscripts-confirming-st-joseph-of-the-sanhedrin-founded-the-british-hebrew-priesthood-at-glastonbury-in-36ad/)

König Edgar ratifizierte im 10. Jahrhundert auch die Unabhängigkeit von Glastonbury. Eines der Rechte ist, dass alle Äbte von Glastonbury aus ihrem eigenen Mönchskörper ausgewählt werden. In Bezug auf die vielen Vorrechte, Rechte und Immunitäten, die sich auf die Mönche erstreckten, ließ er sich zunächst in einer in London versammelten Synode von Bischöfen und Adligen bestätigen und schickte sie anschließend nach Rom, wo sie auch von einem Stier von Papst Johannes dem Dreizehnten bestätigt wurden .

König Edgar wählte im selben Jahr seiner Krönung St. Dunstan zum Erzbischof von Canterbury. St. Dunstan versuchte dann mit dem König, das Benediktinerkloster landesweit umzusetzen. Benediktinermönche hatten auch die Praxis, Frauen zu halten (obwohl sie während der Durchführung der göttlichen Liturgie getrennt waren). Während seiner Regierungszeit schrieb er eine der größten Urkunden für die Rechte der Glastonbury Abbey, die dem König in Glastonbury gleichwertig sind, sowie mehrere Privilegien im Ausland. (Charter wird unten zitiert) Edgar wurde in der Glastonbury Abbey beigesetzt.

In seinen Urkunden beschrieb er Glastonbury als die erste Kirche im Königreich, die von den Jüngern Christi erbaut wurde. Er bestätigte nicht nur alle Privilegien und Spenden der Vorgänger, sondern verfügte auch die vielen Zuschüsse, die für immer auf ihre Vorgänger ausgedehnt werden sollten.

Zu seinen Vorgängerzuschüssen für die Abtei gehörten König Edward, Alfred, Kentwyn, Ina, Cuthred und sogar Avarigus, die die ursprünglichen zwölf Häute für immer steuerfrei gewährten.

Er befreite sie von verschiedenen Belastungen, Pflichten, Beiträgen und Unterwerfungen; und gab ihnen das Recht und die Macht, Geldstrafen zu erhalten, Übeltäter zu bestrafen und ihr Land so frei von allen Ansprüchen zu genießen, wie er sein eigenes genoss, insbesondere die Stadt Glastonbury selbst. Diese Privilegien in der Charta heißen daher Burghbrice, Hundertsoena, Athas, Ordelas, Infangentheofas, Homsocna, Frithbrice, Foresealle, Toll und Teame.

In der Urkunde von König Edgar heißt es, die Abtei sei „die erste Kirche im Königreich, die von den Jüngern Christi erbaut wurde“ (Conybeares römisches Großbritannien, S. 254). 963 verlieh Edgar dieser Abtei das Herrenhaus von Stoure, alias Stouerminster, und an anderen Orten zwanzig weitere Hydes Land. Edgar gewährte dieser Abtei mehrere Urkunden; Einige übermitteln dem Abt und seinen Mönchen mehr Land, andere erweitern ihre Privilegien. Das Datum in London im Jahr 971 ergänzt die Privilegien, die sein Vater, König Edmund, Soram und Sacam, auf Strond und auf Streame, auf Wode und auf Feld gewährt haben. das heißt, die Freiheit, Bitten zu bestimmen und Straftäter am Meer oder am Fluss, im Wald oder auf dem Feld, über und unter der Erde zu korrigieren. Hundertsitrna, das ein Privileg des Heiligtums in den Grenzen der Hundert war; Galle Word, was bedeutet, dass jeder verborgene Schatz, der in seinem Territorium gefunden wurde, sich selbst aneignet; Vorbeugen, dh Abfangen von Bestimmungen, die auf ihren Markt kommen; und Bufan, Corderran, Bencoderan, Flemeneferde, Hamsoena, Grith Brice und Fridishire sind andere Franchisebedingungen für die Mönche auf unbestimmte Zeit. Zu diesen Rechten gehörte das einzige Privileg, dass ein Mönch, der sich mit einem Übeltäter traf, der in einem beliebigen Teil des Königreichs zum Galgen ging, ihn aus den Händen des Ausführenden nehmen und ihm seine Entschuldigung geben konnte. Darüber hinaus befreit König Edgar durch diese Charta dieses Kloster und die Pfarreien Street, Mireling, Budicle, Shapewick, Sowy und die verschiedenen Kapellen in den genannten Pfarreien, nämlich die von Beckery, genannt Little Ireland, Godeney, Mortinesey, Ferramere, Padonberge und Adredery aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Bischofs, mit Ausnahme einiger Dinge, mit einer Salve an die Kirche von Rom und die von Canterbury.

Hugh Paulinus de Cressy erwähnt der Abtei von Glastonbury eine weitere Urkunde von König Edgar, in der er unter anderem Folgendes gewährte:

„Die Mönche sollten immer Wähler ihres eigenen Abtes sein, der aus ihrem eigenen Körper ausgewählt werden sollte. Insofern, als die jüngsten und niedrigsten ihrer Gemeinden fähig waren, sollten sie nicht auf einen Abt im Ausland zurückgreifen können; noch dann “sollte ihnen auch keiner ohne ihre Suffrage auferlegt werden; nur er behielt sich die Befugnis vor, der gewählten Person den Crosier- oder Pastoralstab zu übertragen. Auch hier sollten alle Kontroversen, sowohl in weltlichen als auch in kirchlichen Angelegenheiten, vor dem Gericht des Abtes entschieden werden. Ebenso sollte der Bischof von Wells (der gewöhnliche von Somersetshire) keine Gerichtsbarkeit über sie ausüben, um ihre Priester zu seinen Synoden zu rufen, einen von ihnen vom göttlichen Amt auszusetzen usw. Diese Privilegien mit vielen anderen weltlichen Immunitäten ließ er zunächst in einer in London versammelten Synode von Bischöfen und Adligen bestätigen und schickte sie anschließend nach Rom, wo sie auch von einem Stier von Papst Johannes dem Dreizehnten bestätigt wurden. “

 

Eine, wenn nicht beide, diese Chartas. König Edgar trug sich nach Glastonbury; und damit es immer gültig sei, legte er bei der Übergabe sein Zepter zusammen mit der Urkunde auf den Altar unserer Heiligen Frau; welches Zepter war seltsamerweise aus Elfenbein. Danach ließ er das besagte Zepter in zwei Stücke schneiden, zumindest einige nachfolgende Äbte sollten es verkaufen oder verschenken, eine Hälfte davon verließ er mit dem Abt und behielt die andere Hälfte selbst. Dies tat er in der Zeit von Aelfhard oder, wie Herr Willis ihm schreibt, Aelfstanus, Abbat, und im fünfzehnten Jahr seiner Regierungszeit, das im Jahr Christi 974 war.

Abt Heinrich von Blois (1098/9, 8. August 1171) [Sohn der Tochter Wilhelms des Eroberers] beschaffte von den aufeinanderfolgenden Königen und Päpsten, die er überlebt hatte, Bestätigungen aller Besitztümer und Privilegien von Glastonbury; Diese Bestätigungen wurden von den Päpsten Innocent II., Alexander III. und von den drei Königen Henry I., Stephen und Henry II gemacht.
In der von Heinrich II. (1185) erteilten Charta für den Wiederaufbau von Glastonbury gestaltete er sie:

"Die Mutter und Begräbnisstätte der Heiligen, gegründet von den Jüngern unseres Herrn."

 

In Deutschland wurde König Richard I. von Herzog Leopold von Österreich als Geisel genommen und erst freigelassen, als er sich bereit erklärte, das Abt von Glastonbury seinem Cousin Savaricus, dem Erzdiakon von Northhampton, beizufügen. Er machte ihn zum Bischof von Bath und Wells und übte schließlich eine betrügerische Autorität über Glastonbury aus.

In Speeds Chronology of England wurde die Charta von Henry II erneut von König Edward III in seiner Charta für die Glastonbury Abbey bestätigt.

Sein Vater, Edward II., Soll dasselbe am 12. November 1313 in Westminster getan haben. Der Text im Kalender der Charta-Rollen von Edward I und II lautet: Inspexiumus und Bestätigung einer Charta von Henry II, datiert in Westminster, zugunsten des Abtes und des Klosters von Glastonbury (Originalmanuskript: Monasticon, Bd. I, S. 62). )

Auszug mit englischer Fußnote:

NUM. CXXXVI.

De Cranemere. Ebenda. pag. 597.

Henricus, Rex Angliae, Arnulfo Cameron und Omnibus Baronibus de Sumerseta, Salutem. Ischias, ich concessisse Herliwino, Abbati de Glastingeberia, Terram de Cranemere, Liberam und Quietam Tenere und Defendere gegen mich, Pro Tribus Hidis Terrae, Sicut Pater Meus Concessit Hardingo de Wiltona. Teste Ur de Abbetot und Rogero capellano apud Westmonasterium.

NUM. CXXXVII.

Charta Regis Henrici II. Super Restaratione Ecclesiae Glastenburiensis, Totius Angliae und Orbis Christiani Antiquissimae, Sperma im Kleinbus Ejusdem Register existiert in Cineres Fuisset Redacta. Wilkins. Concilia. vol. 1. S. 489.

Henricus Dei gratia rex Angliae, dux Normaniae, Aquitaniae und Andegaviae, Archiepiscopis, Episcopis,

Quantum ad Septem ecclesias. Zwischen den Mönchen von Glastonbury und den Bischöfen der Diözese gab es seit über vierhundertfünfzig Jahren eine Kontroverse über die Gerichtsbarkeit über diese Pfarreien, die später die Erzdiakonie von Glastonbury bildeten und bis heute als Gerichtsbarkeit bezeichnet werden von Glastonbury.

Die sieben Pfarreien, die in der Befreiungsurkunde von König Ina, anno 725, genannt werden, sind Sow, Brent Merling, Schapewick, Street, Budcaleth und Pilton; Die Charta von König Edgar, anno 971, erwähnt nur fünf dieser Pfarreien und lässt Brent und Pilton aus. Die Charta Heinrichs des Zweiten, 1185, gedruckt in der Geschichte von Glastonbury, p. 129 erwähnt sieben Kirchen, wie in der Charta von König Ina, und dieselbe, mit Ausnahme von Brent, der weggelassen wird, und stattdessen wird Dicheseat eingefügt.

Aber in Wahrheit waren die sieben Kirchen, die der Erzdiakon von Wells auf der einen Seite und der Abt und die Mönche auf der anderen Seite beanspruchten, diejenigen, die in der Urkunde von König Henry erwähnt wurden, und die anderen drei, von denen Pilton, Pennard und Ditchet zurückkehrten Der Erzdiakon von Wells und die Erzdiakonie von Glastonbury wurden in den sieben in dieser Charta genannten Gemeinden fortgeführt. Ungeachtet dessen werden sowohl Pilton als auch Ditchet in dem dem Bischof von 1319 übermittelten Verbot als zur Gerichtsbarkeit des Abbats und des Klosters gehörend erwähnt, wenn aus den Registern am deutlichsten hervorgeht, dass Pilton damals eine besondere Gerichtsbarkeit war, zu der gehört der Präzentor von Wells, wie es jetzt ist; und Ditchet war damals in der Gerichtsbarkeit des Bischofs und Erzdiakons von Wells, wie es noch ist. -Bogenschütze.

Im Jahr 944 schrieb König Edmund eine Charta für Glastonbury und ihren Abt St. Dunstan, in der er nicht nur alle Privilegien und Spenden bestätigte, die seine Vorfahren, König Edward, Alfred, Kentwyn, Ina, Cuthred und andere, ihren Vorgängern früher gewährt hatten , aber entlastete sie von mehreren Belastungen, Pflichten, Beiträgen und Unterwerfungen; und gab ihnen das Recht und die Macht, Geldstrafen zu erhalten, Übeltäter zu bestrafen und ihr Land so frei von allen Ansprüchen zu genießen, wie er sein eigenes genoss, insbesondere die Stadt Glastonbury selbst. Diese Privilegien in der Charta heißen daher Burghbrice, Hundertsoena, Athas, Ordelas, Infangentheofas, Homsocna, Frithbrice, Foresealle, Toll und Teame.

König Egelred oder (wie andere ihm schreiben) Ethelred, König Edgars zweiter Sohn, verlieh Sigegar, dann Abt, sechs Hydes Land in Anstancliff, eine Hyde in Sitebeorge, ein Mannoui in Pucklechurch mit dreißig Hydes Land und ein Haus er gekauft für vierzig Mark Gold in Wilton.

König Edmund der Zweite mit dem Namen Ironside, Sohn von König Egelred, der 1016 vom verräterischen Herzog Edrick tödlich verwundet worden war, vermachte dieser Abtei siebzehn Wasserflächen und seinen Leichnam, der dort begraben werden sollte.

The Saxon Kings continued a tradition of protecting the Culdees’ institutes even across Europe. This included the Frankish descended Kings (i.e. Saxony / Bavaria / Carolingian Italy House of d’Este Guelph Brunswick) protecting the most important academic institutes on the Continent (like the Columban institutes of Luxeuil Abbey, St Gall & St Othmar’s Switzerland). The English lines of the Saxon Kings in Britain included some detailed protections of our institutes (like Glastonbury) which spanned more than 1,500 years of recorded history. The continual protections were evident as many important marriages of the English Royals were with the Scottish (Celtic) Royals. For example princess Maud of Scotland, daughter of King Malcom III was Queen of England and Duchess of Normandy at the same time. Her heirs included the Chiefs of the House of Anjou, whose Empire included the Kingdom of Jerusalem. Eleven successive Kings of Jerusalem were direct house members of the Anjou (Angevin) Dynasty of France and of England’s Culdee New Jerusalem headquarters. The Angevin King Richard was kept hostage by the Austrian Duke Leopold until a special prisoner exchange was deal was met. In exchange for his successors the Duke (later Emperor) Otto IV of Brunswick, Henry of Brunswick and also the Abbice of Glastonbury, these were given to the Imperial house of Germany in exchange for King Richard’s release. This tyrannical Emperor of Germany Henry VI had died in 1197 and so Richard (who was heir of the Electorate of Arles) placed his vote for these Guelph princes to become the next Emperor. After many attempts by Otto IV’s uncle (King Richard) to secure a marriage with the Scottish Royal House (to become King of Scotland) he had re-arranged his commitments to Brunswick by making all to fall back to Otto IV as the Angevin heir, by making him the Duke of Angevin Aquitaine and the Count of Poitou in 1196. At the death of King Richard in 1197 a false Regency of Angevin was presided over by King John who was at war with France. In 1198 two of the Heirs and owners of the Angevin estates (Henry V Count Palatinate on the Rhine, Duke of Brunswick, and Henry of Winchester Duke of Brunswick) came to England to dispute King John for their rightful place in the Angevin Empire. However, this came to no avail. A peace treaty with France recognized King John as the heir of the Angevin Empire estates (although disputed by the House of Brunswick even till the last Capetian King was killed in the French Revolution, in the Brunswick Manifesto who claimed to raze Paris to the ground, lining up all civilians for a military execution if they continued to dishonor their rightful King/ally/ Rival Capetian house, who had made the Duke of Brunswick the rightful commander in chief of all the French Military, which Napoleon had defeated). So it also was just a French false construction in 1200AD when a peace treaty was made with King John all to counter balance the power against the then elected Emperor Otto IV in 1198.  Also France tactfully predicted King John could not hold together his estates, and we all witnessed this epic collapse of the Angevin Empire (from Jerusalem to England). The proof the protest has continued is shown in several treaties, battles and wars that have come up within the last 100 years. Among these also a mark of sovereignty of this line has been continued as Brunswick continues to bear the French Coat of arms as the primary two shields in the smaller version coat, the two lions on a red shield. This holds in international law enough to suffice the maintenance of this Angevin and Aquitaine inner-house struggle as a Capetian rival house. Otto IV of Brunswick held the main estates of the Angevin Empire, and had a pledge of King Richard to give the rest to the other sons of Henry the Lion who came to his aide, giving their lives to the Hohenstaufen Tyrant in exchange for his freedom. However these efforts came to no avail as war with the smaller areas of France were unwinding with King John winning a treaty with the rival Capetian line who are today’s Kings of France.

The last real Angevin ruler then remains to be Henry II of England. He was father-in-law of Henry the Lion of Brunswick, and had long battled to retain headship of the Angevin Empire as a rival branch of the House of Capet, often in war against France, as allies with Imperial Germany. It does stand today all of these other branches are required to remain in subordinance to Europe’s oldest Royal House(Saxony Brunswick Imperial line) for the continuation of the House of the Angevin-Britain-Saxony-Jerusalem Empire). Brunswick maintains that the Capetian house is junior on several lines, including the Carolingian branches. So the highest claims to the crowns of Europe (and Jerusalem) are continued to this day.

At the heart of that struggle for the Angevin Empire was the Abbice of Glastonbury. Emperor Henry the VI, to only release Richard in a conditional exchange for the two Dukes of and the control of Brunswick. It was a first time ever transaction of such for Glastonbury. It was to make his kinsman Savaricus the Bishop of Bath and Wells, and to annex the Abbotship of Glastonbury to that Bishoprick. This returned back to the local Clerics quickly after this Hohenstaufen Tyrant was defeated. A witness of this continuance with the local true Culdees was evident in the historical records of the exploits of the last Cleric Lord Prior of Glastonbury John Nott. He resisted Henry VIII, refused to sign his act of supremacy, and petitioned the next two monarchs to let this abbice continue to his heirs.

We know the Culdees themselves were under the most impervious of protections by the next successive Kings of England, as well as those of their Local lords. For example, the King Henry O’Neill, King of Tyrone, was declared “the Chief of the Irish Kings” by Henry VII. The O’Neils also being the primary line of the Abbots of Iona Scotland and the Scottish Royals (of the Red Branch).

The many layers of Celto-Saxon Royal protections have many books published on their own. Each of the many areas deserve a books of their own and should be noted as one of the highest supporting factors of God’s covenant work in the earth as He promised to provide to the seed of David, David’s Throne(see Stone of Scone), the seed of Levi (see Welsh Pedigrees of Saints and studies on the Irish Royal history), and  the numerous books covering the Birthrights of the House of Joseph in Ephraim(England) and America (Manasseh) Anglo-Saxon German and Kindred peoples.

 

Culdean Missionen im Ausland

Ein Zitat aus dem Buch „Briefe über das eingeschränkte Zölibat des Klerus der Kirche von Rom, das sein Freund, ein Laie der Kirche von England, an ein irisches Göttliches dieser Kirche gerichtet hat“:

 “Baleus and Bruschius spoke of the marriages of Monks and nuns as not uncommon in that country (Germany) before the tenth century.” 

Der Historiker Bruschius verfasste „Das erste Jahrhundert der deutschen Klöster“.

Columbanus hat mit seinen zwölf Klöstern diese Klöster sowie Klöster in ganz Europa stark etabliert.

Hier ist ein Zitat aus einem Kapitel mit dem Titel "Die Ausbreitung der Culdean Church" aus "Geschichte der schottischen Nation oder Geschichte der keltischen Kirche “:

„… Ebenso das ganze Land, das jetzt Franken heißt, und Alamannia und Bayern, konvertiert und kirchlich regiert von Culdeanern und Culdeanern allein. Und wenn wir von den Einflüssen der britischen Kirche sprechen wollen, wie sich einige ausdrücken, muss man zumindest zugeben, dass diese Einflüsse mit dem Überlauf eines Flusses verglichen werden können, der das ganze Land bedeckt. Alle Besonderheiten der Culdean Church - ihre verheirateten Priester, ihre Aussendung ihrer Missionare um zwölf, ihre Praxis, ihre Siedlungen in getrennten Häusern zu errichten, ihre Unterwerfung von Chorepiscopi (oder Bischöfen von Klöstern) unter die Herrschaft der Äbte - alles Dies finden wir in Bayern und Alamannien in den Jahren 730-739, genau wie in Schottland in den Jahren 565.

Es ist alles ein und dieselbe Kirchengemeinschaft, die der Viri-Dei oder auf Irisch die Keile De. Im ganzen Süden und Westen und in einem großen Teil Norddeutschlands, bevor der Apostel von Deutschland gehört wurde, gibt es eine blühende, gut organisierte, romfreie Kirche, deren einzige oberste Autorität die war Heilige Schriften, und deren Predigt das Wort der freien erlösenden Gnade Gottes in Christus Jesus war. “

On the Continent numerous of our Early Culdean Saints are honored:

150 early Culdee Missionaries are honored in Germany, 45 in France, 30 in Belgium, 13 in Italy, 8 in in Norway and Iceland, to say nothing of other places and Saints of whom mention is made in the British Martyrology.
In the early period of the church, the Culdees are renown for having already founded 12 monasteries in England, 13 in Scotland, 7 in France, 16 in Bavaria, 15 in Rhoetia, Germany and Switzerland, 10 in Alsace, 7 in Lorraine, 12 in Armorica and 6 in Italy.

Die erblichen Führer

Der folgende Auszug stammt aus den Seiten 176 bis 180 aus dem Buch „Celtic Church in Britain“ von Hardinge. (Bibliographie enthalten.)

DIE ERBFÜHRER

Der Gründer oder Heilige, dem die ursprüngliche Landgewährung gewährt worden war, wurde der Schutzpatron des Klosters oder der christlichen Gemeinde genannt. Die Bedeutung seiner Position kann kaum übertrieben werden. Ein Glanz des Rechtsnachfolgs lobte somit diese Person und dieses Amt. Er ist einer (24), der der Edelste ist; wer ist der Höchste; wer ist der reichste; der klügste; der Klügste; Wer ist beliebt in Bezug auf Compurgation? wer ist am mächtigsten zu verklagen; am festesten, um Gewinne und Verluste zu verklagen. Und: Jeder Körper verteidigt seine Mitglieder, wenn ein guter Körper, gutmütig, gutmütig, wohlhabend, fähig ist. Der Körper eines jeden ist sein Stamm. Es gibt keinen Körper ohne Kopf.

Dass diese Beschreibung für den Anführer des „Stammes der Kirche“ gleichermaßen gilt, wird vom Kain Aigillne bestätigt. (25)

Der Führer der christlichen Siedlung besaß ursprünglich das Land, die Gebäude und das Erbrecht, das von ihm und dem Stamm abhing, zu dem er gehörte. Nicht nur in Irland, sondern auch in Wales war das abtatale Pachtverhältnis erblich. (26) Diese Stammes- und Erbpacht war nicht nur keltischen Ursprungs unter keltischen Christen, sondern hatte auch ihre Genehmigung im Liber ex Lege Moisi. Priester wurden nur aus dem Stamm Levi und insbesondere aus der Familie Aarons ausgewählt und folgten ihren Vätern zum heiligen Amt und auch zum Besitz der heiligen Städte mit ihren Vororten. Dies scheint sicherlich die Autorität für die keltischen Christen zu sein, die erbliche Abfolge von Druiden und Brehon in ihren eigenen christlichen Gemeinschaften fortzusetzen. Obwohl erbliche Gesetze galten, schloss dies nicht aus, dass sich der aufstrebende Brehon durch Studium auf seine Aufgabe einließ. Die christianisierten Gesetze sahen fast alle Eventualitäten vor, um sicherzustellen, dass ein geeigneter Nachfolger für die Führung jeder Gemeinschaft ausgewählt wurde.

Die einfachste Anwendung dieser Regelung der Erbfolge war auf einen geeigneten Sohn des ursprünglichen Gründer-Abtes, wie aus diesem Couplet aus den Gesetzesteilen hervorgeht:

Der Nachfolger sollte sein

Der Sohn des Abtes in der angenehmen Kirche

Eine durch Sinn begründete Tatsache. (27)

Dieser Nachfolger wurde als "Coarb" bezeichnet. Spätere Hagiographen unternahmen große Anstrengungen, um ihn als „Erben“ der Gründer zu etablieren.

Dies ermöglichte es dem gesamten Reichtum und Prestige des Klosters, im Besitz des Erben zu bleiben. Nach der Wikingerzeit wurde er „Erenach“ oder Airchinnech genannt. Giraldus Cambrensis bemerkte, dass „die Söhne nach dem Tod ihrer Väter nicht durch Wahl, sondern durch Erbrecht zum kirchlichen Vorteil gelangten“ (28).

Sollte der Abt keinen Sohn haben oder ein „jungfräulicher Abt“ sein, sollte eine geeignete Person aus dem „Stamm des Schutzheiligen“ ausgewählt werden, der der Kirche nachfolgen soll, solange es eine Person gibt, deren Abt geeignet ist der besagte Stamm des Schutzheiligen; Obwohl es nur einen Psalmsänger von ihnen geben sollte, wird er die Abtei erhalten. “(29) Coemgen„ ordnete an, dass der Erenagh in seiner Kirche gewöhnlich von den Kindern und der Nachwelt von Dimma sein sollte. “(30) Aber sollte weder der Sohn des Abtes noch eine geeignete Person aus dem Stamm des Heiligen kommen, so sah das Gesetz eine dritte Quelle vor:

Wann immer es keinen dieser Stämme gibt, der geeignet ist, ein Abt zu sein, soll es dem Stamm, dem das Land gehört, gegeben werden, bis eine Person, die geeignet ist, ein Abt des Stammes des Schutzheiligen zu sein, es sein soll qualifiziert; und wenn er es ist, soll es ihm gegeben werden, wenn er besser ist als der

Abt des Stammes, dem das Land gehört und der es genommen hat. Wenn er [der erstere] nicht besser ist, ist es nur in

sein Zug wird er erfolgreich sein. (31)

Es kam gelegentlich vor, dass jüngere Mitglieder des „Stammes der Kirche“ in eigenem Namen Landzuschüsse in der Nachbarschaft erhielten und Nebengemeinschaften christlicher Gläubiger gründeten. Diese wurden als Erweiterungen der ursprünglichen Kirche oder des Klosters angesehen. Manchmal ließ sich ein Pflegesohn der Kirche mit ein paar Gefährten in einiger Entfernung oder vielleicht sogar über das Meer nieder. Alle diese Nebenhäuser galten als rechtlich an die ursprüngliche Siedlung des Schutzheiligen gebunden und unterlagen der Gerichtsbarkeit seiner „Erben“. Das Gesetz sah vor, dass:

Wenn eine Person, die geeignet ist, ein Abt zu sein, nicht aus dem Stamm der gekommen ist

Der Schutzpatron oder der Stamm, zu dem das Land gehört, soll die Abtei einer der feinen Manach-Klassen geben, bis eine Person, die geeignet ist, ein Abt, der Stamm des Schutzheiligen oder des Stammes zu sein wem das Land gehört, sollte qualifiziert sein; und wenn es eine solche Person gibt, soll ihm die Abtei gegeben werden, falls es ihm besser geht. (32)

Der Begriff Feinmanach bezeichnete ein minderwertiges Mitglied des „Stammes der Kirche“, das Pächter des kirchlichen Landes war; oder es könnte auch auf Mitglieder der Kirche hinweisen, die sich Orte eingerichtet hatten, oder es könnte sogar die „Menschen einschließen, die der Kirche wertvolle Güter geben“. (33) Das Gesetz kümmerte sich um alle Eventualitäten wie folgt:

Wenn eine Person, die geeignet ist, ein Abt zu sein, nicht aus dem Stamm der gekommen ist

der Schutzpatron oder der Stamm des Bewilligers der

Land oder der Manach-Klasse soll die "Salbungs" -Kirche

empfange es an vierter Stelle; eine Dalta-Kirche soll

empfange es an fünfter Stelle; eine compairche Kirche soll

erhalte es an sechster Stelle; eine benachbarte Kassenkirche

soll es an siebter Stelle erhalten. (34)

Die „Salbungskirche“ war diejenige, in der der Schutzpatron erzogen oder in der er begraben worden war. Die Dalta-Kirche wurde von einem Pflegesohn oder Schüler in der Klostersiedlung gegründet. Eine Compairche-Kirche war eine unter der Gerichtsbarkeit des Schutzheiligen, aber in einiger Entfernung gelegen.

Eine benachbarte Kirche war eine, die, obwohl nicht unter der Autorität des Schutzheiligen, einfach in nicht allzu großer Entfernung von ihr gelegen war.

Sollten sich all diese Quellen als nicht verfügbar erweisen, sollten die Mönche eine geeignete Person aus den „Pilgern“ (35) auswählen, die unter ihnen Zuflucht oder Gastfreundschaft gesucht hatten, oder sogar ein verantwortlicher Laie könnte vorübergehend regieren, bis er eine geeignetere fand. 36) Diese Praxis führte im Laufe der Jahrhunderte zu vielen Anomalien. Die Kohlen waren nicht immer Bischöfe oder Priester.

In Kildare waren sie immer weiblich. Es gibt auch eine Aufzeichnung einer weiblichen Kohle von St. Patrick in Armagh. Derjenige, der die Rechte des Schutzheiligen erbte, war ein Häuptling von beträchtlicher Macht in der kirchlichen Gemeinschaft. Die Annalen enthalten eine fast vollständige Liste der Äbte oder Kohlen, weisen jedoch nicht auf aufeinanderfolgende Bischöfe hin, die sich häufig dem Kohlenabt unterworfen hatten und die nicht aufeinander folgten. Die Namen in den Annalen der Nachfolger von Patrick werden oft als Äbte bezeichnet, während einige sowohl Bischöfe als auch Äbte genannt werden und andere einfach als Bischöfe bezeichnet werden und wieder andere nur als Kohlen von St. Patrick. Nichts in diesem letzten Titel zeigt, ob er Bischof war oder nicht. Es ist daher nahezu unmöglich, die bischöfliche Nachfolge in Armagh nachzuvollziehen. Die Kohlen von Patrick könnten Bischof, Priester, Laie oder sogar eine Frau sein. (37) Im elften Jahrhundert bestand diese anomale Situation in Irland noch. Bernard schrieb das:

Durch den teuflischen Ehrgeiz bestimmter Personen von Rang war ein skandalöser Gebrauch eingeführt worden, durch den der Heilige Stuhl [Armagh] durch Erbfolge erlangt wurde. Denn sie würden niemandem erlauben, zum Bischof befördert zu werden, außer solchen, die aus ihrem eigenen Stamm und ihrer eigenen Familie stammten. Diese Nachfolge hatte sich auch nicht für kurze Zeit fortgesetzt, da fast fünfzehn Generationen in diesem Verlauf der Ungerechtigkeit bereits erschöpft waren. (38)

Vor der Zeit von Celsus waren acht dieser Kohlen verheiratete Männer gewesen. Nachdem Malachy von der römischen Partei ins Amt gewählt worden war, bemühte er sich, Armagh und seine Nachfolge einzubeziehen

Linie mit der kanonischen Praxis.

MÄNNER, FRAUEN, FAMILIEN

Die Zusammensetzung des frühen keltischen Klosterhaushalts kann aus den Quellen entnommen werden. Der Katalog der Heiligen von Irland berichtet, dass die ursprünglichen Christen, die von Patrick und seinen Nachfolgern zum Glauben hingezogen wurden, „alle Bischöfe,… Gründer von Kirchen… waren. Sie lehnten nicht die Dienste und die Gesellschaft von Frauen ab, weil sie auf der Grundlage der Rock Christus, sie fürchteten nicht die Explosion der Versuchung. Diese Ordnung der Heiligen dauerte vier Regierungszeiten (39), dh bis 5. T. Olden bemühte sich vor langer Zeit, diese Einführung von Frauen in das Kloster festzustellen

Haushalte waren Gemahlinnen oder geistige Ehefrauen. (40) Es scheint weniger weit hergeholt zu sein, darauf hinzuweisen, dass das Zölibat im Anfangsstadium nicht durchgesetzt wurde. Gemeinschaften von Männern und Frauen, die als Familien zusammenleben, waren eher in Mode. SH Sayce wies darauf hin, als er schrieb: „Wie in Ägypten war auch in der keltischen Kirche das Kloster oder Kollegium eine Ansammlung von Hütten, in denen die Mönche, sowohl Geistliche als auch Laien, mit ihren Frauen und Familien lebten.“ (41)

In den irischen Gesetzen sind Bestimmungen enthalten, die die verschiedenen Mitglieder der Klosterfamilie abdecken. Sie erkannten „jungfräuliche“ und verheiratete Geistliche aller Klassen, sogar Laien Einsiedler:

Es gibt einen jungfräulichen Bischof… den jungfräulichen Priester… einen Bischof

von einer Frau (42)… einer jungfräulichen Geistlichen Studentin… einer Geistlichen

Schüler einer Frau (43)… ein Einsiedler… der Jungfräulichkeit…

Laien Einsiedler, die ohne Jungfräulichkeit sind, wenn sie geliebt werden

von Gott und ihre Werke groß, wenn ihre Wunder so sind

zahlreich oder, wenn sie zahlreicher sind, auf die gleiche Weise wie Peter und Paul für John und auf die gleiche Weise wie Anthony und Martin. (44)

So gab es offenbar in Irland kirchliche

Organisationen "jungfräuliche Bischöfe", "jungfräuliche Priester", "jungfräuliche Äbte" und "jungfräuliche Geistliche" neben "jungfräulichen Laien Einsiedlern". Es gab offenbar auch verheiratete Bischöfe, Priester, Äbte, Geistliche und Einsiedler. Ein Vergleich des Status der „Jungfrau“ und der verheirateten Personen zeigt, dass die Jungfräulichkeit als überlegen angesehen wurde. Aber der „Ehemann einer Frau“ zu sein, hat einen Mann nicht von einem Büro ausgeschlossen, auch nicht von einem Einsiedler. Tatsächlich tut das Gesetz alles, um vor Tadel oder Verachtung zu schützen, „Laien Einsiedler, die ohne Jungfräulichkeit sind, wenn sie von Gott geliebt werden“. Und so stellten die Verfasser der „Leben“ fest, dass der Verwalter von Cadoc eine Tochter hatte (45), während Cadoc selbst einen „Schwiegersohn“ hatte (46) und sein Vater ein „Kloster“. (47) Die Gesetze bedauerten "den Sohn eines Ordensmannes ohne eine Stunde für seinen Orden". (48)

  1. ALI IV, 375.
  2. ALI II, 279 & ndash; 381.
  3. Das Leben von Samson, xvi.
  4. ALI IV, 383.
  5. Giraldus Cambrensis, Gemma Ecclesiastica, Disert. II, 22; vgl. HC Lea, Geschichte des sakerdotalen Zölibats I, 347, 360-4.
  6. ALI III, 73.
  7. LSBL, 11. 815-18.
  8. ALI III, 73-9.
  9. ALI III, 73.
  10. ALI II, 345.
  11. ALI III, 75.
  12. AFM, 437, 441.
  13. TLP I, 69.
  14. Für eine Diskussion dieses Themas siehe WH Todd, St. Patrick, 171-2, und W. Reeves, Ecclesiastical Antiquities, 136.
  15. Leben von Malachy, 45.
  16. Skene, Schottland II, 12, 13.
  17. T. Olden, "Auf der Sonsortia des ersten Ordens irischer Heiliger", PRIA, 3rd Serie II, Nr. 3 (1894), 415 & ndash; 20.
  18. AH Sayce, "Die Verschuldung des keltischen Christentums gegenüber Ägypten", Scottish Ecclesiological Society Transactions III (1912), 257; vgl. HC Lea, Geschichte des sakerdotalen Zölibats I, 96; II, 316.
  19. ALI IV, 363-5.
  20. ALI IV, 369.
  21. ALI IV, 367.
  22. LCBS, 343.
  23. LCBS, 348.
  24. LCBS, 356.
  25. ALI III, 63.

Relevante Abkürzungen: ALI (Ancient Laws of Ireland, Hrsg. Hancock), LSBL (Leben der Heiligen aus dem Buch Lismore, siehe WS), AFM (Annals of the Four Masters, Hrsg. Oâ € ™ Donovan), TLP (The Dreigliedriges Leben von Patrick, Hrsg. WS), WS (Whiteley Stokes), LCBS (Leben der britischen Heiligen von Cambro, Rees).

Lesen Sie mehr über die historische keltische Kirche und die heutige Bewegung der orthodoxen keltischen Kirche.

 

BLINDDARM

Actual children vs spiritual children in Ireland’s Annals of the Four Masters:

A coarb was a term used to describe a successor or heir of a saint or an ecclesiastical founder, who inherited their authority and property. (Quotes taken directly as recorded in the Annals of the Four Masters).

Actual son:

• In the year 493, “St. Patrick left his blessing with Conall Gulban, son of Niall, and with his posterity after him; and he left his coarbship [comarbae] with his son Fergus”. This implies that Fergus was the actual son of Conall Gulban, and that he became the coarb of St. Patrick in that region.

Spiritual sons: 

• In the year 544,“St. Ciaran of Cluain-mic-Nois died on the 9th of September, on Sunday precisely; and he was succeeded by Oenna, son of Laeghaire, one of his own tribe; for Ciaran was of the race of Conall Gulban”. This implies that Oenna was not the actual son of St. Ciaran, but his spiritual son or disciple, and that he became the coarb of St. Ciaran in that monastery.

• In the year 549, “St. Mac Cairthinn of Clogher died on the 24th of June; and he was succeeded by Aedh, son of Colgan”. This implies that Aedh was not the actual son of St. Mac Cairthinn, but his spiritual son or disciple, and that he became the coarb of St. Mac Cairthinn in that see.

Actual children:

In the year 512,  “St. Brigid, Abbess of Cill-Dara, died on the 1st of February; and she was succeeded by Darlugdach, her own daughter”. This implies that Darlugdach was the actual daughter of St. Brigid, and that she became the coarb of St. Brigid in that abbey.

• In the year 563, “St. Columba, son of Feidlimidh, son of Fergus, son of Conall Gulban, son of Niall, went to Alba [Scotland] with twelve men”. This implies that St. Columba was the actual son of Feidlimidh, and that he became the coarb of his father in his clan.

• In the year 615,  “St. Aidus, son of Bricc, Bishop and Abbot of Ferna, died on the 10th of August; and he was succeeded by his own son Mochua”. This implies that Mochua was the actual son of St. Aidus, and that he became the coarb of St. Aidus in that monastery.